AGB´s der Dinnerzeit Michael Lambert

§ 1 Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungsbereiche (Leihe von Gläsern und Besteck, Catering- oder Partyserviceleistungen zwischen Dinnerzeit Michael Lambert und Ihnen als Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen für die Erbringung der Leistung die Grundlage dar. Insbesondere folgende Punkte kontrollieren Sie bitte bei Angebotsübermittlung: Datum Ihrer Veranstaltung, Menüfolge, Lieferort sowie die Personenanzahl und der resultierende Preis pro Person.

§ 2 Autragserteilung durch den Kunden

(1) Der Kunde bestellt di in der Veranstaltungsvereinbarung (Angebot) aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der Dinnerzeit Michael Lambert.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästeanzahl bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Dinnerzeit Michael Lambert schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtig. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken Personal oder sonstiges Material werden nach den Listenpreisen der Dinnerzeit Michael Lambert berechnet.

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erflogt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen bis circa 30 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, kann keinerlei Schadenersatz geleistet werden. Abweichungen von der vereinbarten Lieferzeit sind möglich und berechtigen nicht zur Preisminderung.

§ 4 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Dem Kunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gästen oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reperatur mit einem zusätzlichen Handlings-Aufwand von zehn Prozent dem Kunden/Mieter in Rechnung gestellt.

§ 5 Reklamation

(1) Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftlich auf dem Lieferschien zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst später entdeckt werden, sind diese bis maximal drei Tage nach dem Leistungszeitpunkt anzuzeigen. Danach entfallen etwaige Ersatzansprüche.
(2) Für unsachgemäße Lagerung (z. B. unterbrochene Kühlkette) durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Leistungen von der Dinnerzeit Michael Lambert werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung (Angebot) genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden. Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so sind wir berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
(2) Die Abrechnungen erfolgen in Form einer Rechnung nach der Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent per Anno (Geschäftskunden) und fünf Prozent per Anno (Privatkunden) über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontosatz, ohne das es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von uns anerkannt worden

§ 7 Gefahrenübergang / Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferten Gegenstände oder Speisen gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der im Angebot vereinbarten Veranstaltungsräume gelangt sind.
(2) Sämtlich an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Dinnerzeit Michael Lambert

§ 8 sonstige Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Kunde bring die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.

§ 9 Preise

(1) Alle Preis verstehen sich in Euro

§ 10 Kündigung / Stornierung

Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass wir hierzu einen wichtigen Grund gegeben haben, so haben wir hierdurch einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
(1) Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis zu 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behalten wir uns eine Entschädigung in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Vergütung vor.
(2) Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50 Prozent der Vergütung, bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent der Vergütung, danach 100 Prozent der Vergütung fällig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener First erflogt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch uns oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogenen Daten, gleich ob sie von uns selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist St. Wendel bzw. das Amtsgericht St. Wendel